Vertrauensschaden Versicherung
Eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden.
Zum Versicherungsumfang gehören Schäden aus Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage oder andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten. Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden, die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden.
Derartige Schadenfälle mehren sich, die gerade in kleineren Unternehmen und Kanzleien nicht versichert sind.
Lassen Sie uns miteinander über dieses Problem sprechen!