Firmeninhaber-Ausfall-Versicherung

Die Kanzlei- und Firmeninhaber Ausfallversicherung

Selbständige und Freiberufler müssen in der Regel in Ihrem Betrieb und dem Büro persönlich anwesend sein, um den Kunden und Mandanten in direktem Kontakt zu betreuen.

Die Kanzlei- und Firmeninhaber Ausfallversicherung dient dazu, den Ausfall des Berufsträgers infolge von Krankheit oder Unfall finanziell zu kompensieren. Neue Honorarumsätze und Einnahmen werden nicht oder in verringerten Umfang generiert, die Betriebskosten laufen hingegen weiter.

Wir besprechen mit Ihnen, welcher Umsatz für welchen Zeitraum abgesichert werden soll und unterbreiten Ihnen dann einen ausschließlich auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmten und maßgeschneiderten Vorschlag.

Die durch eine Verwirklichung von Sachgefahren wie zum Beispiel Feuer, Einbruch oder Cyberkriminalität entstandenen Ausfälle werden durch eine Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung und eine Cyberversicherung gedeckt und werden dort beschrieben.

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